Versicherungen - Alpiner Sicherheitsservice ASS


Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). Die Leistungen im Überblick:

1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten

Informationen des DAV in Zusammenarbeit mit der Bernhard Assekuranzmakler und der Union Krankenversicherung zum Alpinen Sicherheits-Service ASS, Reise-, Sport und Freizeitschutz RSF und Expeditionsversicherung ExpS.

Änderung des Versicherungspartners für den Teil A des ASS Alpinen Sicherheit-Service zum 01.01.2025

Für den Teilbereich Bergungskosten, unfallbedingte Heilkosten, des Alpinen Sicherheits-Service (ASS) wurde die Zusammenarbeit mit der Würzburger Versicherung zum 31.12.2024 beendet. Der neue Versicherer für diesen Teil des Alpinen Sicherheits-Service (ASS) ist ab 01.01.2025 die Union Krankenversicherung, ein Partnerunternehmen der Versicherungskammer Bayern.

Schadensmeldungen für Unfälle ab 01.01.2025 sind bei der UKV einzureichen mit dem neuen Schadensformular (im Downloadbereich).
Die Notrufnummer +49 89 306 570 91, wie auf den Mitgliedsausweisen aufgedruckt, bleibt unverändert. Der von der Versicherung eingesetzte Assistance-Dienstleister, der die 24 Stunden Notfallnummer betreut, bleibt unverändert.

Es gibt ein paar Leistungsverbesserungen: die Versicherungssumme bei Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen beträgt künftig 50.000 € (bisher 25.000 €). Bei tödlichen Unfällen betragen die Bergungskosten jetzt 10.000 € (bisher 5.000 €), wenn der Eintritt des Todes bereits vor Beginn der Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen bekannt war, ansonsten gilt auch hier künftig eine Versicherungssumme von 50.000 €.

Die Ergänzungsversicherungen wie die Auslandskrankenversicherung, die Hundeversicherung, der DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz sowie die Expeditionsversicherung, die die Würzburger Versicherung bisher angeboten hat, können über diese Versicherung aktuell nicht mehr gebucht werden. Der neue Versicherer wird in den nächsten Wochen aber ein entsprechendes Angebot erstellen, sodass auch diese bis zum Ende des ersten Quartals 2025 wieder gebucht werden können.

Aktuelle Informationen auch auf der Website https://bernhard-assekuranz.com/dav/#c12375. 

Bernhard Assekuranzmakler GmbH                  
Mühlweg 2 b, 82054 Sauerlach (bei München)
Telefon: 0 81 04 / 89 16 - 0
Telefax: 0 81 04 / 89 17 - 35
Internet: www.bernhard-assekuranz.com 
e-mail: service@bernhard-assekuranz.com

Schadensmeldung
Generell gilt die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden. Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität). 

Die Formulare für die Schadensmeldungen findest du hier:

2. Unfallbedingte Heilkosten

Erstattet werden unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus) der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.
Der ASS deckt nur unfallbedingte Heilkosten. Heilkosten aufgrund Krankheit sind nicht abgesichert. Als Ergänzung zum ASS empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kann z.B. mit der DAV Auslandsreisekrankenversicherung oder über den DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz abgeschlossen werden.

Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).

Für Schadensmeldungen nutze bitte das Formular Schadenmeldung, das du im Downloadbereich findest. 

3. 24 Stunden Notrufzentrale


Die 24 Stunden Notrufzentrale erreichst du unter der Telefonnummer +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport.

4. Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG)

Seit 01.04.2012 besteht ein Unfallversicherungsschutz:

5.000 Euro bei Unfalltod
25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)
5.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod
Bitte beachten: Die Leistung aus der Unfallversicherung erfolgt erst bei einer Invalidität von mindestens 20 %. Weitere Informationen hierzu entnimm bitte den Versicherungsbedingungen und der Gliedertaxe.

Ab 01.01.2024 gilt, dass die Ziffer 4 der R+V AUB 2015 ausgeschlossen wird und somit nicht mehr Vertragsbestandteil ist. Die Ziffer 4 der R+V AUB 2015 schließt Personen mit mindestens Pflegegrad 3 vom Versicherungsschutz aus.

Schadensmeldungen richten an: R+V Allgemeine Versicherung AG, Niedersachsenring 13, D-30163 Hannover, Telefon: 0800/533-1218 (aus dem Ausland: +49 611/533 98753).
Die Versicherungsnummer lautet: 405/11/542704705. Bitte nutze das Formular "ASS R+V Unfallversicherung Unfallanzeige", das du auch im Downloadbereich findest.

Was im Todesfall zu beachten ist:
Der Unfall-Tod ist der R+V Allgemeinen Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen, unter der Telefonnummer 0800/533-1218 (aus dem Ausland wählen Sie bitte die Service-Telefonnummer +49 611/533 98753) anzuzeigen.

Alle übrigen Unfälle und Schäden, bei denen eine bleibende Invalidität zu befürchten ist, müssen dem Versicherer R+V innerhalb von 15 Monaten gemeldet werden.

Kontakt zur Unfallversicherung R+V Versicherungs AG:

Tel.: 0511/6708-2496 E-Mail: jens.hoche@ruv.de

Tel.: 0511/6708-585 E-Mail: melanie.rinkleff-tahn@ruv.de

5. Sporthaftpflicht-Versicherung (Dialog Versicherung AG)

Dient der Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu 6.000.000 Euro, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017 ergeben. Besteht für ein Mitglied bereits Versicherungsschutz durch eine selbst abgeschlossene Privathaftpflicht-Versicherung, so haftet der Versicherer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen nur dann, wenn der andere Privathaftpflicht-Versicherer bedingungsgemäß keinen Versicherungsschutz zu leisten hat.

Bei Rückfragen zur Sporthaftpflichtversicherung steht das Versicherungsbüro Fleischer als Ansprechpartner zur Verfügung: Tel.: 089/121521-0, E-Mail: info@versicherungsbuero-fleischer.de

6. Geltungsbereich ASS

Der ASS gilt weltweit bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Teil A Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2017) und Expeditionen.

Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen. 

Die Bernhard Assekuranzmakler GmbH steht als Ansprechpartner für Rückfragen zu dem genannten Versicherungsschutz zur Verfügung. Als Versicherungsmakler betreut die Bernhard Assekuranz unsere Mitgliederversicherungen. Bescheinigungen über die DAV-Mitgliedschaft mit Versicherungsnachweis in englischer Sprache können bei der Bernhard Assekuranz (E-Mail: Susanne.Gierer@bernhard-assekuranz.com) angefordert werden.